Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zubilligen
zu|bil|li|gen :jemandem etwas, besonders ein Recht, einen Vorteil o. Ä. zuteilwerden lassen, zugestehen, gewähren:
jemandem eine Entschädigung, mildernde Umstände zubilligen;
den Gemeinden Autonomie zubilligen;
Man billigte mir … ein Abteil zweiter Klasse zu (Niekisch, Leben 83);
Einem Kandidaten der … ÖVP werden kaum Chancen zugebilligt (eingeräumt; Wochenpresse 48, 1983, 14);
Mangold, dem man guten Glauben wohl zubilligen musste (nicht absprechen konnte; Chr. Wolf, Himmel 205).
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