Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Zeugnis
Zeug|nis, das; -ses, -se [mittelhochdeutsch (ge)ziugnisse, zu ↑ "Zeuge"]:1. a) urkundliche Bescheinigung, Urkunde, die die meist in Noten ausgedrückte Bewertung der Leistungen eines Schülers, einer Schülerin enthält:
ein glänzendes, mäßiges, schlechtes Zeugnis;
das Zeugnis der Reife (veraltend; Abiturzeugnis);
gute Noten im/(landschaftlich:) auf dem Zeugnis haben;
am Ende des Schuljahres gibt es Zeugnisse;
b) [abschließende] Beurteilung eines Beschäftigten, Bediensteten o. Ä.; Arbeitszeugnis:
ausgezeichnete Zeugnisse haben;
Zeugnisse vorlegen, vorweisen müssen;
ein Zeugnis verlangen, ausstellen;
Ü ich kann meinem Kollegen nur das beste Zeugnis ausstellen (mich nur sehr positiv über ihn äußern);
ein Mann, der … als Sergeant mit glänzendem Zeugnis seinen Abschied genommen hatte (Mostar, Unschuldig 24).
2. Gutachten:
nach ärztlichem Zeugnis ist sie arbeitsfähig;
Sie bringt Zeugnisse der besten Hirnspezialisten … bei (Mostar, Unschuldig 63).
3. (veraltend) Aussage vor Gericht:
[falsches] Zeugnis [für, gegen jemanden] ablegen;
Ü Zeugnis für seinen Glauben ablegen (seinen Glauben bekennen);
Um der Glaubwürdigkeit des christlichen Zeugnisses (Bekenntnisses) willen (R. v. Weizsäcker, Deutschland 56);
Dir aber geht es nach eigenem Zeugnis (Bekunden) umgekehrt (Stern, Mann 219);
weil er Zeugnis abgelegt (sich bekannt) hatte, weil er zu den Bildern gestanden war, die er für richtig hielt (Feuchtwanger, Erfolg 49).
4. (gehoben) etwas, was das Vorhandensein von etwas anzeigt, beweist:
diese Entscheidung ist [ein] Zeugnis seines politischen Weitblicks;
etwas ist ein untrügliches Zeugnis für etwas;
Die Zeugnisse über einen regelmäßigen Fernhandel reichen … bis in die Vorgeschichte zurück (Fraenkel, Staat 135);
Die Zeugnisse (erhaltenen Beispiele) der vorikonoklastischen Buchmalerei (Bild. Kunst III, 65);
Keine Stadt der Welt ist so reich an Zeugnissen der Vergangenheit wie Paris (Sieburg, Paris 10);
An Zeugnissen, die uns über den Bruderzwist im Hause Mann unterrichten, ist kein Mangel (Reich-Ranicki, Th. Mann 153);
☆ von etwas Zeugnis ablegen/geben (von etwas zeugen: dass die Liebe des Jungen zum freien Spiele ohne Noten von einer nicht ganz gewöhnlichen Veranlagung Zeugnis gab [Th. Mann, Buddenbrooks 422]).
Zeug|nis, das; -ses, -se [mittelhochdeutsch (ge)ziugnisse, zu ↑ "Zeuge"]:1. a) urkundliche Bescheinigung, Urkunde, die die meist in Noten ausgedrückte Bewertung der Leistungen eines Schülers, einer Schülerin enthält:
ein glänzendes, mäßiges, schlechtes Zeugnis;
das Zeugnis der Reife (veraltend; Abiturzeugnis);
gute Noten im/(landschaftlich:) auf dem Zeugnis haben;
am Ende des Schuljahres gibt es Zeugnisse;
b) [abschließende] Beurteilung eines Beschäftigten, Bediensteten o. Ä.; Arbeitszeugnis:
ausgezeichnete Zeugnisse haben;
Zeugnisse vorlegen, vorweisen müssen;
ein Zeugnis verlangen, ausstellen;
Ü ich kann meinem Kollegen nur das beste Zeugnis ausstellen (mich nur sehr positiv über ihn äußern);
ein Mann, der … als Sergeant mit glänzendem Zeugnis seinen Abschied genommen hatte (Mostar, Unschuldig 24).
2. Gutachten:
nach ärztlichem Zeugnis ist sie arbeitsfähig;
Sie bringt Zeugnisse der besten Hirnspezialisten … bei (Mostar, Unschuldig 63).
3. (veraltend) Aussage vor Gericht:
[falsches] Zeugnis [für, gegen jemanden] ablegen;
Ü Zeugnis für seinen Glauben ablegen (seinen Glauben bekennen);
Um der Glaubwürdigkeit des christlichen Zeugnisses (Bekenntnisses) willen (R. v. Weizsäcker, Deutschland 56);
Dir aber geht es nach eigenem Zeugnis (Bekunden) umgekehrt (Stern, Mann 219);
weil er Zeugnis abgelegt (sich bekannt) hatte, weil er zu den Bildern gestanden war, die er für richtig hielt (Feuchtwanger, Erfolg 49).
4. (gehoben) etwas, was das Vorhandensein von etwas anzeigt, beweist:
diese Entscheidung ist [ein] Zeugnis seines politischen Weitblicks;
etwas ist ein untrügliches Zeugnis für etwas;
Die Zeugnisse über einen regelmäßigen Fernhandel reichen … bis in die Vorgeschichte zurück (Fraenkel, Staat 135);
Die Zeugnisse (erhaltenen Beispiele) der vorikonoklastischen Buchmalerei (Bild. Kunst III, 65);
Keine Stadt der Welt ist so reich an Zeugnissen der Vergangenheit wie Paris (Sieburg, Paris 10);
An Zeugnissen, die uns über den Bruderzwist im Hause Mann unterrichten, ist kein Mangel (Reich-Ranicki, Th. Mann 153);
☆ von etwas Zeugnis ablegen/geben (von etwas zeugen: dass die Liebe des Jungen zum freien Spiele ohne Noten von einer nicht ganz gewöhnlichen Veranlagung Zeugnis gab [Th. Mann, Buddenbrooks 422]).