Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
[Z]
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
Zeuge
Zeu|ge, der; -n, -n [mittelhochdeutsch (ge)ziuc, geziuge = Zeugnis, Beweis; Zeuge, verwandt mit ↑ "ziehen" und eigentlich = das Ziehen (vor Gericht), dann: vor Gericht gezogene Person]:a) jemand, der bei einem Ereignis, Vorfall o. Ä. zugegen ist oder war, darüber aus eigener Anschauung oder Erfahrung etwas sagen kann:
Zeuge eines Geschehens, Einbruchs, Unfalls sein;
ich wurde [unfreiwilliger] Zeuge des Gesprächs, ihres Streites;
[für etwas] Zeugen haben;
jemanden als Zeugen mitnehmen;
etwas im Beisein von Zeugen sagen, tun;
das Testament wurde vor Zeugen eröffnet;
Ü die Ruinen sind [stumme] Zeugen einer längst vergangenen Zeit;
dann herrscht wieder Eintracht. Ich wollte, das Väterchen wäre des einmal Zeuge (Th. Mann, Joseph 517);
als er einmal zufällig Zeuge wurde, wie Stefan seinen Vormann ablöste (Kuby, Sieg 128);
Für das, was ich nun zu erzählen habe, kann ich keinen Zeugen anführen (Buber, Gog 168);
Der Mond verhüllt sein Angesicht, um nicht Zeuge des Frevels zu werden (Kusenberg, Mal 66);
☆ jemanden als Zeugen/zum Zeugen anrufen (sich auf jemanden berufen: Er hat … in seinem Wörterbuch der Philosophie … Goethe als Zeugen gegen die Unsterblichkeitslehre angerufen [Andres, Liebesschaukel 53]);
b) (Rechtssprache) jemand, der vor Gericht geladen wird, um Aussagen über ein von ihm persönlich beobachtetes Geschehen zu machen, das zum Gegenstand der Verhandlung gehört:
ein glaubwürdiger, falscher Zeuge;
sachverständiger Zeuge (Zeuge, der aufgrund besonderer Sachkunde über etwas aussagen kann);
es werden noch Zeugen gesucht;
(besonders im angloamerikanischen Rechtswesen:) Zeuge der Anklage, Verteidigung;
als Zeuge auftreten, erscheinen, [gegen jemanden] aussagen, [vor]geladen werden;
einen Zeugen benennen, beibringen, stellen, vernehmen, verhören, befragen, vereidigen, zwangsweise vorführen;
jemanden als Zeugen hören;
Da fällt der Zeuge plötzlich um (Noack, Prozesse 194);
das Verfahren wurde ohne Anhörung von Zeugen eingestellt (Schwaiger, Wie kommt 91);
S ein Zeuge – kein Zeuge (die Aussage eines einzelnen Zeugen hat noch wenig Gewicht).
Zeu|ge, der; -n, -n [mittelhochdeutsch (ge)ziuc, geziuge = Zeugnis, Beweis; Zeuge, verwandt mit ↑ "ziehen" und eigentlich = das Ziehen (vor Gericht), dann: vor Gericht gezogene Person]:a) jemand, der bei einem Ereignis, Vorfall o. Ä. zugegen ist oder war, darüber aus eigener Anschauung oder Erfahrung etwas sagen kann:
Zeuge eines Geschehens, Einbruchs, Unfalls sein;
ich wurde [unfreiwilliger] Zeuge des Gesprächs, ihres Streites;
[für etwas] Zeugen haben;
jemanden als Zeugen mitnehmen;
etwas im Beisein von Zeugen sagen, tun;
das Testament wurde vor Zeugen eröffnet;
Ü die Ruinen sind [stumme] Zeugen einer längst vergangenen Zeit;
dann herrscht wieder Eintracht. Ich wollte, das Väterchen wäre des einmal Zeuge (Th. Mann, Joseph 517);
als er einmal zufällig Zeuge wurde, wie Stefan seinen Vormann ablöste (Kuby, Sieg 128);
Für das, was ich nun zu erzählen habe, kann ich keinen Zeugen anführen (Buber, Gog 168);
Der Mond verhüllt sein Angesicht, um nicht Zeuge des Frevels zu werden (Kusenberg, Mal 66);
☆ jemanden als Zeugen/zum Zeugen anrufen (sich auf jemanden berufen: Er hat … in seinem Wörterbuch der Philosophie … Goethe als Zeugen gegen die Unsterblichkeitslehre angerufen [Andres, Liebesschaukel 53]);
b) (Rechtssprache) jemand, der vor Gericht geladen wird, um Aussagen über ein von ihm persönlich beobachtetes Geschehen zu machen, das zum Gegenstand der Verhandlung gehört:
ein glaubwürdiger, falscher Zeuge;
sachverständiger Zeuge (Zeuge, der aufgrund besonderer Sachkunde über etwas aussagen kann);
es werden noch Zeugen gesucht;
(besonders im angloamerikanischen Rechtswesen:) Zeuge der Anklage, Verteidigung;
als Zeuge auftreten, erscheinen, [gegen jemanden] aussagen, [vor]geladen werden;
einen Zeugen benennen, beibringen, stellen, vernehmen, verhören, befragen, vereidigen, zwangsweise vorführen;
jemanden als Zeugen hören;
Da fällt der Zeuge plötzlich um (Noack, Prozesse 194);
das Verfahren wurde ohne Anhörung von Zeugen eingestellt (Schwaiger, Wie kommt 91);
S ein Zeuge – kein Zeuge (die Aussage eines einzelnen Zeugen hat noch wenig Gewicht).