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Zeitarbeitsfirma
Zeit|ar|beits|fir|ma, die (Wirtschaft):Unternehmen, das an andere Betriebe Zeitarbeiter[innen] vermittelt:
Die Frist, in der Zeitarbeitsfirmen ihre Beschäftigten an denselben Betrieb ausleihen dürfen, soll von zwölf auf 36 Monate verlängert, die Regelungen für befristete Zeitjobs gelockert werden (Focus 25, 1999, 14);
Aktien von Zeitarbeitsfirmen haben nach Ansicht vieler Analysten langfristig ein großes Kurspotenzial (Spiegel 16, 1999, 83).
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