Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Zeichnungsberechtigung
Zeich|nungs|be|rech|ti|gung, die; -, -en (Kaufmannssprache):Berechtigung, etwas zu ↑ "zeichnen" (3 b):
der Prokurist der Firma hat [eine] Zeichnungsberechtigung bis 1 000 DM.
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