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Wohnberechtigungsschein
Wohn|be|rech|ti|gungs|schein, der (Amtssprache):von einem Amt ausgestellter Nachweis für die Bezugsberechtigung einer Sozialwohnung:
Wohl 10 000 Potsdamer Familien suchen eine Wohnung, darunter 7 700 mit Wohnberechtigungsschein, davon wiederum 1835 mit förmlicher Dringlichkeit (SZ 28. 4. 93, jp 1).
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