Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Wittum
Wit|tum ['vɪtu:m], das; -[e]s, Wittümer [mittelhochdeutsch wideme, althochdeutsch widimo = Brautgabe; Dotierung einer Kirche mit Grundstücken; seit dem 15. Jahrhundert stellt sich neben die alte Form mittelhochdeutsch wideme die in Anlehnung an die Wörter auf -tum gebildete neue Form »Wittum« mit der Bedeutung »Brautgabe«; seitdem volksetymologisch an »Witwe« angelehnt und als »Witwengut« verstanden]:1. (im germanischen Recht) Vermögensleistung des Bräutigams an die Braut bei der Eheschließung [zugleich zum Zwecke der Versorgung der Witwe].
2. (katholische Kirche landschaftlich) mit einem Kirchenamt verbundenes, zum Unterhalt des Amtsinhabers bestimmtes Vermögen.
Wit|tum ['vɪtu:m], das; -[e]s, Wittümer [mittelhochdeutsch wideme, althochdeutsch widimo = Brautgabe; Dotierung einer Kirche mit Grundstücken; seit dem 15. Jahrhundert stellt sich neben die alte Form mittelhochdeutsch wideme die in Anlehnung an die Wörter auf -tum gebildete neue Form »Wittum« mit der Bedeutung »Brautgabe«; seitdem volksetymologisch an »Witwe« angelehnt und als »Witwengut« verstanden]:1. (im germanischen Recht) Vermögensleistung des Bräutigams an die Braut bei der Eheschließung [zugleich zum Zwecke der Versorgung der Witwe].
2. (katholische Kirche landschaftlich) mit einem Kirchenamt verbundenes, zum Unterhalt des Amtsinhabers bestimmtes Vermögen.