Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Wiederholungstäter
Wie|der|ho|lungs|tä|ter, der (Rechtssprache):jemand, der eine strafbare Handlung bereits zum zweiten, zum wiederholten Male begangen hat:
Der Vielfahrer war Wiederholungstäter Er war vorbestraft – und zwar einschlägig wegen einer Promillefahrt 4 Jahre zuvor (ADAC-Motorwelt 12, 1986, 97).
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