Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
widrigenfalls
wid|ri|gen|fạlls (besonders Amtssprache):wenn dies nicht geschieht; andernfalls:
es wird angeordnet, dass sie vor Gericht erscheint, widrigenfalls wird sie vorgeführt/widrigenfalls sie vorgeführt wird;
Schließlich wurde ein Vertrag gemacht, wer dort schliefe, der sollte nicht angepflaumt werden, widrigenfalls derjenige, der den da anpflaumt, von den anderen verhauen werden sollte (Kempowski, Zeit 289).
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