Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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widersprechen
wi|der|sprẹ|chen [mittelhochdeutsch widersprechen, althochdeutsch widarsprechan = Einspruch erheben; ablehnen, leugnen; sich lossagen]:1. a) eine Äußerung, Aussage o. Ä. als unzutreffend bezeichnen und Gegenargumente vorbringen:
jemandem heftig, energisch, sachlich, vorsichtig, höflich widersprechen;
dieser Behauptung muss ich mit Nachdruck widersprechen;
»So geht das nicht«, widersprach er (sagte er widersprechend);
du widersprichst dir ja ständig selbst;
Man braucht bei uns glücklicherweise nicht viel Mut, um den Mächtigen zu widersprechen (Reich-Ranicki, Th. Mann 233);
b) einer Sache nicht zustimmen, gegen etwas Einspruch erheben:
der Betriebsrat hat seiner Wiedereinstellung widersprochen (Chotjewitz, Friede 84);
Wird dies versäumt, kann die Partei der Verwendung des Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage im Hauptprozess nicht erfolgreich widersprechen (NJW 18, 1984, 1020).
2. nicht übereinstimmen [mit etwas, jemandem]; sich ausschließen; im Widerspruch stehen:
dies widerspricht den Tatsachen, allen bisherigen Erfahrungen;
die Darstellungen, Zeugenaussagen widersprechen sich/(gehoben:) einander;
sich widersprechende Aussagen;
die widersprechendsten (gegensätzlichsten) Nachrichten trafen ein;
Es widersprach allen Gepflogenheiten, dass sie sein Zimmer in seiner Anwesenheit säuberte (Kronauer, Bogenschütze 81);
eine Taktik, die jeder Vernunft zu widersprechen schien (NZZ 31. 8. 86, 33).
wi|der|sprẹ|chen
jemandem heftig, energisch, sachlich, vorsichtig, höflich widersprechen;
dieser Behauptung muss ich mit Nachdruck widersprechen;
»So geht das nicht«, widersprach er (sagte er widersprechend);
du widersprichst dir ja ständig selbst;
Man braucht bei uns glücklicherweise nicht viel Mut, um den Mächtigen zu widersprechen (Reich-Ranicki, Th. Mann 233);
b) einer Sache nicht zustimmen, gegen etwas Einspruch erheben:
der Betriebsrat hat seiner Wiedereinstellung widersprochen (Chotjewitz, Friede 84);
Wird dies versäumt, kann die Partei der Verwendung des Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage im Hauptprozess nicht erfolgreich widersprechen (NJW 18, 1984, 1020).
2. nicht übereinstimmen [mit etwas, jemandem]; sich ausschließen; im Widerspruch stehen:
dies widerspricht den Tatsachen, allen bisherigen Erfahrungen;
die Darstellungen, Zeugenaussagen widersprechen sich/(gehoben:) einander;
die widersprechendsten (gegensätzlichsten) Nachrichten trafen ein;
Es widersprach allen Gepflogenheiten, dass sie sein Zimmer in seiner Anwesenheit säuberte (Kronauer, Bogenschütze 81);
eine Taktik, die jeder Vernunft zu widersprechen schien (NZZ 31. 8. 86, 33).