Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
widerrufen
wi|der|ru|fen [mittelhochdeutsch widerruofen = zurückrufen; für ungültig erklären]:für nicht mehr geltend, unrichtig erklären; [öffentlich] zurücknehmen:
eine Erklärung, Erlaubnis, Behauptung widerrufen;
die Angeklagte hat ihr Geständnis widerrufen;
Danach soll die Pensionszusage widerrufen werden (Kurier 2. 10. 93, 6);
Wie oft hat man über jemanden ein endgültiges Verdikt gesprochen und musste schon wenig später widerrufen (Strauß, Niemand 201).
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