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Werbevertrag
Wẹr|be|ver|trag, der:hoch dotierter Vertrag, durch den besonders ein Schauspieler, ein Sportler o. Ä. sich verpflichtet, für ein bestimmtes Produkt oder eine Firma zu werben:
Die Stars des Gewerbes … wollen häufig nur noch für einzelne Produktionen verpflichtet werden, um nebenbei Fernseh- und Werbeverträge annehmen zu können (Woche 19. 12. 97, 40).
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