Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
weitervermieten
wei|ter|ver|mie|ten :1. (Gemietetes) an einen anderen, Dritten vermieten; untervermieten.
2. (Vermietetes) nach der Beendigung eines Mietverhältnisses erneut vermieten:
in dem Zustand, in dem der Mieter die Wohnung hinterlassen hat, kann ich sie auf keinen Fall weitervermieten.
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