Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Weisung
Wei|sung, die; -, -en [mittelhochdeutsch wīsunge]:1. a) (gehoben) Anordnung, Hinweis, wie etwas zu tun ist, wie man sich verhalten soll:
eine Weisung erhalten, empfangen, ausführen, missachten;
jemandem Weisung geben, etwas zu tun;
er handelte nicht nach ihrer Weisung;
Alte, erfahrene Leute hatten kalte Umschläge angeraten, und Lena befolgte ihre Weisung mit Eifer und Umsicht (Hauptmann, Thiel 47);
das Bohnerwachs, das auf Leos Weisung verschmiert wurde (Böll, Haus 2204);
b) (Amtssprache) Befehl, Anweisung; Direktive:
er hat Weisung, niemanden vorzulassen;
Demgegenüber besitzen z. B. … die Weisungen des Volkswirtschaftsrates praktisch Gesetzeskraft (Fraenkel, Staat 354);
Die Weisung, wohin er zu bringen sei, stand noch aus (Erh. Kästner, Zeltbuch 183).
2. (Rechtssprache) seine Lebensführung betreffende gerichtliche Anweisung, die ein Straftäter erhält, dessen Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist:
… dem Angeklagten als Bewährungsauflage die Weisung zu erteilen, sich einer Entziehungskur zu unterziehen (Saarbr. Zeitung 8. 10. 79, 14).
3. (schweizerisch) erhellender Bericht, mit dem eine Kantonsregierung oder ein Gemeinderat dem Parlament oder den Stimmbürgern eine Vorlage unterbreitet:
Der Stadtrat versucht in seiner Weisung darzustellen, dass es sich nicht um eine eigentliche Erhöhung der Subvention … handle (NZZ 19. 12. 86, 35).
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