Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
weigern
wei|gern [mittelhochdeutsch weigeren, althochdeutsch weigarōn, zu mittelhochdeutsch weiger, althochdeutsch weigar = widerstrebend, tollkühn, zu mittelhochdeutsch wīgen, althochdeutsch wīgan = kämpfen, streiten]:1. es ablehnen, etwas Bestimmtes zu tun:
sich beharrlich, standhaft, eisern, entschieden weigern, einen Befehl auszuführen;
ich weigere mich einfach, das zu glauben;
du kannst dich nicht länger weigern;
er hat sich doch glatt geweigert;
eines aber weigert er sich hartnäckig, solange es nur angeht: ihn wieder einzusetzen (St. Zweig, Fouché 120);
Ü dass meine Hand sich zu weigern beginnt, noch ein Wort niederzuschreiben, das letzthin in diesen Gedanken allgegenwärtig war: Gott (Stern, Mann 374).
2. (veraltet)
a) verweigern:
den Gehorsam weigern;
Weigert es nicht, Herzog. Es würde ein Prozess anhängig gemacht beim Kaiser (Hacks, Stücke 58);
Sie weigerte ihm jeden Kuss, jede Liebkosung, ja, eigentlich auch das Wiedersehn (A. Zweig, Claudia 58);
K dass sein frommer Neffe … als Geisel für den Frieden … gar hart gehalten wird vom grimmen Feind, der jede Lösung unerbittlich weigert (Grillparzer, Weh dem 1);
b) sich (einem Wunsch o. Ä.) verschließen:
sich einem Wunsch, Begehren weigern;
Die … Bischöfe … weigerten sich den Bitten des Kaisers, dass nun sie Margaretes erste Ehe lösen sollten (Feuchtwanger, Herzogin 75).
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