Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Wegnahmerecht
Wẹg|nah|me|recht, das (Rechtssprache):Recht eines Mieters, etwas, was er in ein gemietetes Objekt, eine Wohnung, eingebracht hat (z. B. einen Wandschrank, ein Waschbecken), wieder wegzunehmen.
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