Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Wahlrecht
Wahl|recht, das:1. gesetzlich festgelegtes Recht einer Person zur Teilnahme an einer Wahl:
Frauen hatten dort kein Wahlrecht;
aktives Wahlrecht (Recht, bei einer ↑ "Wahl" [2 a] zu wählen);
passives Wahlrecht (Recht, sich bei einer ↑ "Wahl" [2 a] wählen zu lassen);
sein Wahlrecht ausüben, nutzen;
von seinem Wahlrecht Gebrauch machen.
2. Gesamtheit aller rechtlichen Vorschriften zur Durchführung einer ↑ "Wahl" (2 a):
das Wahlrecht reformieren;
Nach Bremer Wahlrecht reicht das zum Einzug ins Landesparlament (FR 7. 6. 99, 1).
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