Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Wahlfeststellung
Wahl|fest|stel|lung, die (Rechtssprache):Feststellung in einem Urteil, dass der Beschuldigte durch seine Tat die eine oder andere strafbare Handlung begangen hat, ohne dass jedoch bewiesen werden kann, welche von beiden er begangen hat.
Wahl|fest|stel|lung, die (Rechtssprache):Feststellung in einem Urteil, dass der Beschuldigte durch seine Tat die eine oder andere strafbare Handlung begangen hat, ohne dass jedoch bewiesen werden kann, welche von beiden er begangen hat.