Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
wählbar
wähl|bar :1. berechtigt, bei einer ↑ "Wahl" (2 a) gewählt zu werden:
jeder Staatsbürger ist von einem bestimmten Lebensalter an wählbar.
2. (selten) zur Auswahl stehend; ausgewählt werden könnend:
mir gefiel keine der wählbaren Farben;
… voll unterkellert …, Innenausbau noch frei wählbar (Hamburger Abendblatt 12. 5. 84, 36).
3. (aus einer bestimmten politischen Sicht) als Wahlmöglichkeit, als Kandidat akzeptabel:
die Partei ist [für mich] nicht [mehr] wählbar;
Seine … schwammigen Aussagen machen ihn für Menschen mit Politikverdrossenheit oder diffusen Ängsten wählbar (Tages Anzeiger 26. 11. 91, 8).
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