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Wagenstandgeld
Wa|gen|stand|geld, das (Verkehrswesen):(im Güterverkehr) Gebühr, die unter bestimmten Umständen zu entrichten ist, wenn ein Güterwagen oder Lastkraftwagen länger als vorgesehen an einer bestimmten Stelle steht (z. B. weil er nicht rechtzeitig be- oder entladen wurde).
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