Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
vorversterben
vor|ver|ster|ben (besonders Rechtssprache):vorher, vor einer bestimmten anderen Person versterben:
Kinder hatte die Erblasserin nicht, und ihr Ehemann war vorverstorben;
Zuallererst stellte sich die Frage, wer das hinterlassene Immobilienvermögen verwalten soll. Kinder hatte die Erblasserin nicht und ihr Ehemann war vorverstorben (SZ 8. 11. 2002, V2/1).
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