Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Vorstrafe
Vor|stra|fe, die; -, -n (Rechtssprache):bereits früher rechtskräftig verhängte Strafe:
der Angeklagte hat keine Vorstrafen;
Das steht längst nicht mehr in deinen Papieren. Eine Vorstrafe, die abgelaufen ist (H. Gerlach, Demission 222).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Vorstrafe