Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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vorsehen
vor|se|hen [mittelhochdeutsch vürsehen = vorwärtssehen, reflexiv: Vorsorge tragen]:1. a) (aus einem Versteck o. Ä.) in eine bestimmte Richtung blicken:
hinter der Ecke vorsehen;
b) (von etwas, was länger ist als das darüber Befindliche) sichtbar sein:
der Unterrock sieht vor.
2. a) [zu einer bestimmten Zeit] in der Zukunft durchzuführen beabsichtigen:
für morgen habe ich eine Stadtrundfahrt vorgesehen;
es ist vorgesehen, einige Bestimmungen zu ändern;
das vorgesehene Gastspiel muss ausfallen;
Da ist zum Beispiel ein längerer Besuch auf einer argentinischen Estancia vorgesehen (Th. Mann, Krull 280);
b) zu einem bestimmten Zweck verwenden, einsetzen wollen:
die Steaks hatte ich fürs Abendessen, für heute Abend vorgesehen;
wir haben das Geld für Einkäufe vorgesehen;
er ist für dieses Amt, als Nachfolger des Präsidenten vorgesehen;
etwas an der [dafür] vorgesehenen Stelle befestigen, montieren;
Es war ein ganzer Abend für die Zusammenkunft vorgesehen (Niekisch, Leben 265);
Ihre Eltern hatten sie für einen befreundeten Bäcker vorgesehen (hatten vorgesehen, sie mit einem befreundeten Bäcker zu verbinden; Jägersberg, Leute 125).
3. festsetzen, festlegen, bestimmen:
das Gesetz sieht für diese Tat eine hohe Strafe vor;
das ist [im Plan, in dem Vertrag] nicht vorgesehen;
weil die Verfassung vorsieht, dass die Entscheidungsbefugnis beim Parlament … liegt (Dönhoff, Ära 34);
gegenüber hatten die Projektanten … den Anschluss für die Gemeinschaftsantenne vorgesehen (H. Weber, Einzug 207).
4. sich in Acht nehmen, sich hüten:
sich vor etwas vorsehen;
vor ihr muss man sich vorsehen;
sieh dich vor [dass/damit du nicht hinfällst]!;
vorsehen bitte!;
Arnheim … ging langsam auf Ulrich zu. Dieser hatte den Eindruck, sich gegen eine Unhöflichkeit vorsehen zu müssen (Musil, Mann 642).
5. a) (veraltend) sich mit etwas versehen, Vorsorge tragen:
sich ausreichend mit Vorräten vorsehen;
b) Vorsorge treffen; (für etwas) sorgen:
du speisest doch heut Abend bei uns? Die alte Margret wird schon löblich vorgesehen haben (Storm, Söhne 56).
vor|se|hen
hinter der Ecke vorsehen;
b) (von etwas, was länger ist als das darüber Befindliche) sichtbar sein:
der Unterrock sieht vor.
2. a) [zu einer bestimmten Zeit] in der Zukunft durchzuführen beabsichtigen:
für morgen habe ich eine Stadtrundfahrt vorgesehen;
es ist vorgesehen, einige Bestimmungen zu ändern;
das vorgesehene Gastspiel muss ausfallen;
Da ist zum Beispiel ein längerer Besuch auf einer argentinischen Estancia vorgesehen (Th. Mann, Krull 280);
b) zu einem bestimmten Zweck verwenden, einsetzen wollen:
die Steaks hatte ich fürs Abendessen, für heute Abend vorgesehen;
wir haben das Geld für Einkäufe vorgesehen;
er ist für dieses Amt, als Nachfolger des Präsidenten vorgesehen;
etwas an der [dafür] vorgesehenen Stelle befestigen, montieren;
Es war ein ganzer Abend für die Zusammenkunft vorgesehen (Niekisch, Leben 265);
Ihre Eltern hatten sie für einen befreundeten Bäcker vorgesehen (hatten vorgesehen, sie mit einem befreundeten Bäcker zu verbinden; Jägersberg, Leute 125).
3. festsetzen, festlegen, bestimmen:
das Gesetz sieht für diese Tat eine hohe Strafe vor;
das ist [im Plan, in dem Vertrag] nicht vorgesehen;
weil die Verfassung vorsieht, dass die Entscheidungsbefugnis beim Parlament … liegt (Dönhoff, Ära 34);
gegenüber hatten die Projektanten … den Anschluss für die Gemeinschaftsantenne vorgesehen (H. Weber, Einzug 207).
4.
sich vor etwas vorsehen;
vor ihr muss man sich vorsehen;
sieh dich vor [dass/damit du nicht hinfällst]!;
vorsehen bitte!;
Arnheim … ging langsam auf Ulrich zu. Dieser hatte den Eindruck, sich gegen eine Unhöflichkeit vorsehen zu müssen (Musil, Mann 642).
5. a)
sich ausreichend mit Vorräten vorsehen;
b) Vorsorge treffen; (für etwas) sorgen:
du speisest doch heut Abend bei uns? Die alte Margret wird schon löblich vorgesehen haben (Storm, Söhne 56).