Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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vor|schrei|ben [mittelhochdeutsch vorschrīben]:1. a) als Muster, Vorlage niederschreiben:
dem Kind das Wort deutlich vorschreiben;
b) als Vorlage für eine spätere Reinschrift schreiben:
einen Aufsatz in einem Schmierheft vorschreiben.
2. durch eine gegebene Anweisung ein bestimmtes Verhalten oder Handeln fordern:
jemandem die Bedingungen, die Arbeitsmethode, ein Arbeitspensum vorschreiben;
jemandem vorschreiben, wie, wann er etwas zu tun hat;
ich lasse mir [von dir] nichts vorschreiben;
das Gesetz schreibt vor, dass Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen;
die vorgeschriebene Anzahl, Geschwindigkeit;
die zwingend, gesetzlich, im Gesetz vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit;
Als Mindestalter … sind siebzehn Jahre vorgeschrieben (Ott, Haie 13);
Ü Ihr Rock hatte immer die gleiche Länge, ganz egal, was die Mode gerade vorschrieb (Danella, Hotel 238).
3. (österreichisch) behördlich zur Zahlung verpflichten.
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