Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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vor|schla|gen [mittelhochdeutsch vürslahen, althochdeutsch furislahan]:1. a) jemandem einen Plan empfehlen oder einen Gedanken zu einer bestimmten Handlung an ihn herantragen:
jemandem einen Spaziergang vorschlagen;
jemandem einen Handel, ein Abkommen, einen Kompromiss, Verhandlungen vorschlagen;
sie schlug mir eine Partie Schach vor;
ich schlage vor, würde vorschlagen, wir gehen zuerst essen/dass wir zuerst essen gehen;
ich bin auch für die von dir vorgeschlagene Lösung;
Anfang Dezember … schlug er die Scheidung vor (Frisch, Stiller 275);
»Wenn wir nach Rügen hinüberführen?«, schlug ich vor (Fallada, Herr 107);
b) jemanden für etwas als infrage kommend benennen, empfehlen:
jemanden für ein Amt, für ein Stipendium, für den Nobelpreis, als Kandidaten, als Mitglied, zur Aufnahme in den Verein, zur Beförderung vorschlagen;
Jetzt muss der Bundespräsident … dem Parlament einen Kanzlerkandidaten vorschlagen (Dönhoff, Ära 27);
Ich war von der Kreisleitung für die Adolf-Hitler-Schule vorgeschlagen (Küpper, Simplicius 49).
2. vor etwas ↑ "schlagend" (1 g) befestigen, mit [Hammer]schlägen vor etwas anbringen:
ehe es ihm gelingt, ins alte Loch die Spinne zu drängen, mit sterbenden Händen den Zapfen vorzuschlagen (Gotthelf, Spinne 115).
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