Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
vorlassen
vor|las|sen :1. (umgangssprachlich)
a) beim Warten damit einverstanden sein, dass jemand, der später gekommen ist, früher als man selbst an die Reihe kommt:
Häufig brauche ich nicht anzustehen, weil man mich bereitwilligst vorlässt, beim Friseur, auf Bahnhöfen oder in Geschäften (Leonhard, Revolution 137);
b) jemanden passieren, überholen lassen:
einen schnelleren Läufer vorlassen.
2. jemandem eine Unterredung o. Ä. gewähren, in einer amtlichen Angelegenheit empfangen:
man ließ sie sofort vor;
Noch in der gleichen Nacht ließ ich mich noch einmal beim Herzog melden: Ich wurde nicht vorgelassen. Er ruhte (A. Schmidt, Massenbach 78).
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