Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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vorladen
vor|la|den [mittelhochdeutsch vorladen, althochdeutsch furiladōn]:jemanden auffordern, zu einem bestimmten Zweck bei einer offiziellen, übergeordneten Stelle, besonders vor Gericht, zu erscheinen:
jemanden zu einer gerichtlichen Untersuchung vorladen;
er wurde als Zeuge vorgeladen;
Herms wurde in ein Direktionsbüro vorgeladen (Hartung, Junitag 49).
vor|la|den
jemanden zu einer gerichtlichen Untersuchung vorladen;
er wurde als Zeuge vorgeladen;
Herms wurde in ein Direktionsbüro vorgeladen (Hartung, Junitag 49).