Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Vorführung
Vor|füh|rung, die; -, -en:1. das ↑ {{link}}Vorführen{{/link}} (1):
die Vorführung eines Häftlings;
so kann die Verwaltungsbehörde … die Vorführung des Fahrzeugs anordnen (Straßenverkehrsrecht, StVZO 129).
2. Darbietung, Vorstellung, Demonstration:
die Vorführung eines Geräts, einer Anlage;
ein bunter Abend mit allerlei Vorführungen;
Das war acht Jahre nach der ersten aufsehenerregenden Vorführung seines Schachspielers (Menzel, Herren 44);
Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit (Straßenverkehrsrecht, StVZO 150).
Vor|füh|rung, die; -, -en:1. das ↑ {{link}}Vorführen{{/link}} (1):
die Vorführung eines Häftlings;
so kann die Verwaltungsbehörde … die Vorführung des Fahrzeugs anordnen (Straßenverkehrsrecht, StVZO 129).
2. Darbietung, Vorstellung, Demonstration:
die Vorführung eines Geräts, einer Anlage;
ein bunter Abend mit allerlei Vorführungen;
Das war acht Jahre nach der ersten aufsehenerregenden Vorführung seines Schachspielers (Menzel, Herren 44);
Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit (Straßenverkehrsrecht, StVZO 150).