Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Vorerbe
1Vor|er|be, der; -n, -n (Rechtssprache):jemand, der [durch Testament] zuerst Erbe wird, bis (nach einem bestimmten Zeitpunkt) der Nacherbe in die vollen Rechte eintritt.
2Vor|er|be, das; -s (Rechtssprache):
dem Vorerben als Erstem zufallendes Erbe.
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