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Vollzugsdienst
Voll|zugs|dienst, der:a) Dienstbereich, der für den 1"Vollzug" (1) amtlicher Handlungen o. Ä. zuständig ist:
jetzt protestieren auch die Politessen gegen die geplante Privatisierung des gemeindlichen Vollzugsdienstes (MM 14. 1. 94, 26);
b) Dienstbereich, der für den Strafvollzug zuständig ist.
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