Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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vollziehen
voll|zie|hen [mittelhochdeutsch vollziehen, althochdeutsch follaziohan]:1. a) verwirklichen, in die Tat umsetzen, ausführen:
eine [Amts]handlung vollziehen;
eine Trennung vollziehen;
die Unterschrift vollziehen (leisten);
mit der standesamtlichen Trauung ist die Ehe rechtlich vollzogen (ist sie rechtsgültig);
als Schlusseffekt vollzieht Paulinchen … an der Spitze ihrer feinen Stiefmama den weitaus tiefsten Knicks (A. Kolb, Daphne 79);
ich konnte damals nicht wissen, … dass ich einmal den Bruch mit einem System vollziehen würde, an das ich von Kind an geglaubt hatte (Leonhard, Revolution 10);
b) die Anweisungen, Erfordernisse o. Ä., die den Inhalt von etwas ausmachen, erfüllen, verwirklichen:
einen Auftrag, Befehl vollziehen;
[an jemandem] ein Urteil vollziehen (Rechtssprache; vollstrecken);
die vollziehende Gewalt (Exekutive).
2. ablaufen, nach und nach geschehen, vor sich gehen:
ein Vorgang, der sich gesetzmäßig vollzieht;
in ihr vollzog sich ein Wandel;
Gibt es schon irgendwelche Richtlinien, wie sich die Auflösung der Komintern organisatorisch vollziehen wird (Leonhard, Revolution 209);
Eine unübersehbare Umwälzung hat sich vollzogen (Nigg, Wiederkehr 192);
Ihr Abschied von Schwester Vulgentia … vollzog sich unter so heißen Tränen, dass sie mit verquollenen Augen auf die alte Cilly zuschritt (A. Kolb, Daphne 113).
voll|zie|hen
eine [Amts]handlung vollziehen;
eine Trennung vollziehen;
die Unterschrift vollziehen (leisten);
mit der standesamtlichen Trauung ist die Ehe rechtlich vollzogen (ist sie rechtsgültig);
als Schlusseffekt vollzieht Paulinchen … an der Spitze ihrer feinen Stiefmama den weitaus tiefsten Knicks (A. Kolb, Daphne 79);
ich konnte damals nicht wissen, … dass ich einmal den Bruch mit einem System vollziehen würde, an das ich von Kind an geglaubt hatte (Leonhard, Revolution 10);
b) die Anweisungen, Erfordernisse o. Ä., die den Inhalt von etwas ausmachen, erfüllen, verwirklichen:
einen Auftrag, Befehl vollziehen;
[an jemandem] ein Urteil vollziehen (Rechtssprache; vollstrecken);
die vollziehende Gewalt (Exekutive).
2.
ein Vorgang, der sich gesetzmäßig vollzieht;
in ihr vollzog sich ein Wandel;
Gibt es schon irgendwelche Richtlinien, wie sich die Auflösung der Komintern organisatorisch vollziehen wird (Leonhard, Revolution 209);
Eine unübersehbare Umwälzung hat sich vollzogen (Nigg, Wiederkehr 192);
Ihr Abschied von Schwester Vulgentia … vollzog sich unter so heißen Tränen, dass sie mit verquollenen Augen auf die alte Cilly zuschritt (A. Kolb, Daphne 113).