Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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voll|strẹ|cken [eigentlich = bis zu Ende strecken, dann: (zeitlich) verlängern, ausdehnen]:1. a) (Rechtssprache) (einen Rechtsanspruch, eine gerichtliche Entscheidung o. Ä.) verwirklichen, vollziehen:
[an jemandem] ein Urteil, eine Strafe vollstrecken;
ein Testament vollstrecken;
die vollstreckende Gewalt (Exekutive);
im Gegensatz zum Staatsgerichtshof der Weimarer Republik, dessen Entscheidungen der Reichspräsident vollstreckte (Fraenkel, Staat 341);
dass sie die Kündigung nicht vollstreckt hatte … (Domin, Paradies 135);
b) (selten) sich vollziehen.
2. (Sportjargon) ausführen und dabei ein Tor erzielen, mit einem Tor abschließen:
einen Strafstoß vollstrecken;
er vollstreckte blitzschnell.
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