Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Vollmacht
Vọll|macht, die; -, -en [spätmittelhochdeutsch volmacht, Lehnübersetzung von lateinisch plenipotentia]:1. jemandem von einem anderen erteilte Ermächtigung, in seinem Namen zu handeln, etwas an seiner Stelle zu tun:
jemandem [die] Vollmacht für/zu etwas geben, erteilen, übertragen;
[die] Vollmacht haben [etwas zu tun];
eine Vollmacht widerrufen;
jemandem die Vollmacht entziehen;
seine Vollmacht[en] überschreiten, missbrauchen;
in Vollmacht, In Vollmacht (in Briefen vor der Unterschrift des unterzeichnungsberechtigten Stellvertreters; in der Regel als Abkürzung: i. V., [nach abgeschlossenem Text oder allein vor einer Unterschrift:] I. V.);
… bis er, mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet, das Wirtschaftsministerium übernahm (Kusenberg, Mal 18).
2. Schriftstück, schriftliche Erklärung, wodurch jemandem eine Vollmacht (1) erteilt wird:
eine Vollmacht unterschreiben, vorlegen;
jemandem eine Vollmacht ausstellen.
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