Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Volksgericht
Vọlks|ge|richt, das (früher):1. (nach altdeutschem Recht) Gericht, bei dem im Unterschied zum Gericht des Königs die Rechtsfindung durch das Volk geschieht.
2. Sondergericht zur Verfolgung bestimmter politischer Straftaten.
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