Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
volkseigen
vọlks|ei|gen (DDR):zum Volkseigentum gehörend; staatlich:
ein volkseigener Betrieb (Abkürzung als Namenszusatz: VEB);
Jetzt wird zu unserer Rechten vor einem volkseigenen Bootshaus ein Eissegler startklar gemacht (Berger, Augenblick 38);
Kein Schwein kann sich mehr erinnern, wie das damals war, als die kleinen Textilbuden volkseigen wurden! (H. Weber, Einzug 77).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: volkseigen