Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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volkseigen
vọlks|ei|gen (DDR):zum Volkseigentum gehörend; staatlich:
ein volkseigener Betrieb (Abkürzung als Namenszusatz: VEB);
Jetzt wird zu unserer Rechten vor einem volkseigenen Bootshaus ein Eissegler startklar gemacht (Berger, Augenblick 38);
Kein Schwein kann sich mehr erinnern, wie das damals war, als die kleinen Textilbuden volkseigen wurden! (H. Weber, Einzug 77).
vọlks|ei|gen
ein volkseigener Betrieb (Abkürzung als Namenszusatz: VEB);
Jetzt wird zu unserer Rechten vor einem volkseigenen Bootshaus ein Eissegler startklar gemacht (Berger, Augenblick 38);
Kein Schwein kann sich mehr erinnern, wie das damals war, als die kleinen Textilbuden volkseigen wurden! (H. Weber, Einzug 77).