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Volksdemokratie
Vọlks|de|mo|kra|tie, die:1. [nach russisch narodnaja demokratija] sozialistisches, an die Herrschaft der kommunistischen Partei gebundenes Regierungssystem mit einer von der Partei bestimmten Volksvertretung:
Der Begriff »Volksdemokratie« wurde nach 1945 innerhalb des sowjetischen Machtbereichs für die neuen staatlichen Ordnungen in den von sowjetischen Truppen besetzten Ländern Ost-, Mittel- und Südeuropas geprägt (Fraenkel, Staat 349).
2. Staat mit volksdemokratischem Regierungssystem.
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