Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
vinkulieren
vin|ku|lie|ren [spätlateinisch vinculare = binden, zu lateinisch vinculum, ↑ "Vinkulation"] (Bankwesen):das Recht der Übertragung eines Wertpapiers an die Genehmigung des Emittenten binden:
Die Anteile sollten, um Machtballungen und geheime Aufkäufe zu vermeiden, breit gestreut werden. Sie wurden deshalb vinkuliert, also an den Inhaber gebunden (Spiegel 42, 1987, 88);
1,67 Millionen vinkulierte Namensaktien sollen möglichst breit gestreut werden (MM 26. 6. 85, 1).
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