Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Veto
Ve|to, das; -s, -s [französisch veto < lateinisch veto = ich verbiete, zu: vetare = verbieten] (bildungssprachlich):a) (besonders in der Politik) offizieller Einspruch, durch den das Zustandekommen oder die Durchführung von etwas verhindert oder verzögert wird:
ein/sein Veto gegen eine Entscheidung, einen Beschluss einlegen;
sein Veto zurückziehen;
b) Recht, gegen etwas ein Veto (a) einzulegen:
ein absolutes, aufschiebendes Veto;
auf sein Veto verzichten;
von seinem Veto Gebrauch machen;
der Gouverneur hat ja ein Veto nicht nur gegen die Verfassung (Dönhoff, Ära 81);
Gegen die Aufnahme von Ausgabeposten in den Bundeshaushalt steht dem Bundesfinanzminister ein suspensives (aufschiebendes) Veto zu (Fraenkel, Staat 60);
»Unter Garantie«, so ein Nato-Oberst, werde Russland kein Mitspracherecht und schon gar kein Veto eingeräumt … (Woche 28. 2. 97, 21).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Veto