Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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verwerfen
ver|wẹr|fen [mittelhochdeutsch verwerfen, althochdeutsch farwerfan]:1. (nach vorausgegangener Überlegung) als unbrauchbar, untauglich, unrealisierbar aufgeben, nicht weiter verfolgen:
einen Gedanken, Plan, eine Theorie, einen Vorschlag verwerfen;
eine Formulierung verwerfen;
Ich verwarf diesen Einfall aber sofort wieder (Innerhofer, Schattseite 97);
… wollte er sich einen gemütlichen Stumpen anzünden, verwarf aber dieses plötzliche Gelüste als nicht ganz schicklich (R. Walser, Gehülfe 49).
2. (Rechtssprache) als unberechtigt ablehnen:
eine Klage, Berufung, einen Antrag verwerfen;
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision und erklärte das Hamburger Urteil für in Ordnung (Prodöhl, Tod 119);
Die hiergegen erhobene Beschwerde hat das LG verworfen (NJW 19, 1984, 1101).
3. (gehoben) für verwerflich, böse, unsittlich usw. erklären:
eine Handlungsweise verwerfen;
Die Väter der Kirche … haben den Güterbesitz verworfen, weil nach dem göttlichen Naturrecht die Erde allen Menschen gemeinsam sei (Th. Mann, Zauberberg 557);
In der Sure des Korans … verwirft der Prophet den Genuss des Weins (Jacob, Kaffee 15).
4. (besonders biblisch) verstoßen:
Gott verwirft die Frommen nicht;
… den besagten Fürsten, der sich des Kaisertums, der Königreiche und jeglicher Ehre so unwürdig gemacht hat und der seiner Frevel halber von Gott verworfen ist (Stern, Mann 416).
5. sich ↑ "verziehen" (2 b); sich ↑ "werfen" (3 b):
die Tür, der Rahmen hat sich verworfen;
… das Geräusch seiner Schritte auf dem verworfenen Holz der Treppe (Johnson, Mutmaßungen 18).
6. (von Säugetieren) eine Fehlgeburt haben:
die Kuh, Katze, Hündin hat verworfen.
7. (Geologie) (von Gesteinsschichten) sich gegeneinander verschieben.
8. (Kartenspiele)
a) eine Karte falsch ausgeben;
b) irrtümlich falsch bedienen.
9. (schweizerisch) mit den Händen gestikulieren, sie über dem Kopf zusammenschlagen:
die Hände, die Arme verwerfen.
ver|wẹr|fen
einen Gedanken, Plan, eine Theorie, einen Vorschlag verwerfen;
eine Formulierung verwerfen;
Ich verwarf diesen Einfall aber sofort wieder (Innerhofer, Schattseite 97);
… wollte er sich einen gemütlichen Stumpen anzünden, verwarf aber dieses plötzliche Gelüste als nicht ganz schicklich (R. Walser, Gehülfe 49).
2. (Rechtssprache) als unberechtigt ablehnen:
eine Klage, Berufung, einen Antrag verwerfen;
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision und erklärte das Hamburger Urteil für in Ordnung (Prodöhl, Tod 119);
Die hiergegen erhobene Beschwerde hat das LG verworfen (NJW 19, 1984, 1101).
3. (gehoben) für verwerflich, böse, unsittlich usw. erklären:
eine Handlungsweise verwerfen;
Die Väter der Kirche … haben den Güterbesitz verworfen, weil nach dem göttlichen Naturrecht die Erde allen Menschen gemeinsam sei (Th. Mann, Zauberberg 557);
In der Sure des Korans … verwirft der Prophet den Genuss des Weins (Jacob, Kaffee 15).
4. (besonders biblisch) verstoßen:
Gott verwirft die Frommen nicht;
… den besagten Fürsten, der sich des Kaisertums, der Königreiche und jeglicher Ehre so unwürdig gemacht hat und der seiner Frevel halber von Gott verworfen ist (Stern, Mann 416).
5.
die Tür, der Rahmen hat sich verworfen;
… das Geräusch seiner Schritte auf dem verworfenen Holz der Treppe (Johnson, Mutmaßungen 18).
6. (von Säugetieren) eine Fehlgeburt haben:
die Kuh, Katze, Hündin hat verworfen.
7.
8.
a) eine Karte falsch ausgeben;
b) irrtümlich falsch bedienen.
9. (schweizerisch) mit den Händen gestikulieren, sie über dem Kopf zusammenschlagen:
die Hände, die Arme verwerfen.