Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verwerfen
ver|wẹr|fen [mittelhochdeutsch verwerfen, althochdeutsch farwerfan]:1. (nach vorausgegangener Überlegung) als unbrauchbar, untauglich, unrealisierbar aufgeben, nicht weiter verfolgen:
einen Gedanken, Plan, eine Theorie, einen Vorschlag verwerfen;
eine Formulierung verwerfen;
Ich verwarf diesen Einfall aber sofort wieder (Innerhofer, Schattseite 97);
… wollte er sich einen gemütlichen Stumpen anzünden, verwarf aber dieses plötzliche Gelüste als nicht ganz schicklich (R. Walser, Gehülfe 49).
2. (Rechtssprache) als unberechtigt ablehnen:
eine Klage, Berufung, einen Antrag verwerfen;
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision und erklärte das Hamburger Urteil für in Ordnung (Prodöhl, Tod 119);
Die hiergegen erhobene Beschwerde hat das LG verworfen (NJW 19, 1984, 1101).
3. (gehoben) für verwerflich, böse, unsittlich usw. erklären:
eine Handlungsweise verwerfen;
Die Väter der Kirche … haben den Güterbesitz verworfen, weil nach dem göttlichen Naturrecht die Erde allen Menschen gemeinsam sei (Th. Mann, Zauberberg 557);
In der Sure des Korans … verwirft der Prophet den Genuss des Weins (Jacob, Kaffee 15).
4. (besonders biblisch) verstoßen:
Gott verwirft die Frommen nicht;
… den besagten Fürsten, der sich des Kaisertums, der Königreiche und jeglicher Ehre so unwürdig gemacht hat und der seiner Frevel halber von Gott verworfen ist (Stern, Mann 416).
5. sich ↑ "verziehen" (2 b); sich ↑ "werfen" (3 b):
die Tür, der Rahmen hat sich verworfen;
… das Geräusch seiner Schritte auf dem verworfenen Holz der Treppe (Johnson, Mutmaßungen 18).
6. (von Säugetieren) eine Fehlgeburt haben:
die Kuh, Katze, Hündin hat verworfen.
7. (Geologie) (von Gesteinsschichten) sich gegeneinander verschieben.
8. (Kartenspiele)
a) eine Karte falsch ausgeben;
b) irrtümlich falsch bedienen.
9. (schweizerisch) mit den Händen gestikulieren, sie über dem Kopf zusammenschlagen:
die Hände, die Arme verwerfen.
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