Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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verweisen
ver|wei|sen :1. [mittelhochdeutsch verwīʒen, althochdeutsch farwīʒan, zu mittelhochdeutsch wīʒen, althochdeutsch wīʒan = strafen, peinigen, verwandt mit ↑ "wissen" und eigentlich = eine Schuld wahrnehmen, ein Vergehen bemerken] (gehoben)
a) zum Vorwurf machen; vorhalten:
die Mutter verwies der Tochter die vorlauten Worte;
b) verbieten:
jemandem seine Verhaltensweise verweisen;
Um sich schadlos zu halten, erfand sie immer neue Spitznamen für ihn, und Herr Lautenschlag, statt sie ihr zu verweisen, nahm … (A. Kolb, Schaukel 64);
Frank verwies sich diesen unziemlichen Gedanken (Baum, Paris 52);
c) tadeln:
jemanden mild verweisen;
sie verweist die Kinder, wenn sie nicht hören;
ein verweisender Blick.
2. [mittelhochdeutsch verwīsen, zu: wīsen, ↑ "weisen"; mit verweisen (1) seit dem 15. Jahrhundert formal zusammengefallen] auf etwas hinweisen, aufmerksam machen:
jemanden auf die gesetzlichen Bestimmungen, auf die Vorschriften verweisen;
ein Hinweisschild verweist auf die Einfahrt;
Ich las mich bei Galen fest und ließ mich verweisen auf Platon und Aristoteles (Stern, Mann 278);
Bei dieser Gelegenheit wolle sie schon jetzt darauf verweisen, dass Anfragen oder Ratschläge … weder beantwortet noch berücksichtigt werden dürften (Bieler, Mädchenkrieg 296);
Ü der blonde Menschentypus, der hier deutlicher als anderswo auf die normannische Epoche der Insel verweist (Fest, Im Gegenlicht 80).
3. [verweisen (2)]
a) veranlassen, sich an eine bestimmte andere Person oder Stelle zu wenden:
jemanden an die Sekretärin verweisen;
der Kunde wurde an den Geschäftsführer verwiesen;
Herr Paul ist sehr beschäftigt. Er verwies mich an das mexikanische Konsulat (Seghers, Transit 198);
b) (Rechtssprache) übergeben, überweisen:
einen Rechtsfall an die zuständige Instanz verweisen;
Davon anerkannte das Gericht 3,5 Millionen Franken; die übrigen Forderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen (NZZ 21. 12. 86, 7).
4. [verweisen (2)]
a) jemandem den weiteren Aufenthalt, das Verbleiben an einem bestimmten Ort verbieten; ↑ "hinausweisen" (1):
jemanden des Landes verweisen;
er wurde aus dem Saal, von der Schule verwiesen;
der Spieler wurde nach einer Tätlichkeit des Platzes/vom Platz verwiesen (Ballspiele; bekam einen Platzverweis);
Die Maßnahme des Kollegen Dorn, den Kollegen Bröse von seiner Arbeitsstelle zu verweisen, war ungesetzlich (Brot und Salz 207);
b) auffordern, anweisen, sich an einen bestimmten Ort zu begeben:
einen Schüler in die Ecke verweisen;
So kanzelte er denn die fremdstämmigen Nachrichtenleute ab und verwies sie in die hintersten Reihen (Kirst, 08/15, 525);
Der Mann … war hierher verwiesen worden, seine Familie sollte folgen (Loest, Pistole 251);
Ü … dass ein Dichter, je bedeutender er ist, umso nachdrücklicher in die ihm gebührende Zone der Fantasie verwiesen wird (Thieß, Reich 130).
5. in den Wendungen jemanden auf die Plätze verweisen (↑ "Platz" [7]);
jemanden auf den zweiten, dritten usw. Platz verweisen (↑ "Platz" [7]).
6. [verweisen (2)] (veraltend) zu einem bestimmten Verhalten auffordern:
jemanden zur Ruhe, zur Ordnung verweisen.
a) zum Vorwurf machen; vorhalten:
die Mutter verwies der Tochter die vorlauten Worte;
b) verbieten:
jemandem seine Verhaltensweise verweisen;
Um sich schadlos zu halten, erfand sie immer neue Spitznamen für ihn, und Herr Lautenschlag, statt sie ihr zu verweisen, nahm … (A. Kolb, Schaukel 64);
c) tadeln:
jemanden mild verweisen;
sie verweist die Kinder, wenn sie nicht hören;
ein verweisender Blick.
2. [mittelhochdeutsch verwīsen, zu: wīsen, ↑ "weisen"; mit verweisen (1) seit dem 15. Jahrhundert formal zusammengefallen] auf etwas hinweisen, aufmerksam machen:
jemanden auf die gesetzlichen Bestimmungen, auf die Vorschriften verweisen;
ein Hinweisschild verweist auf die Einfahrt;
Ich las mich bei Galen fest und ließ mich verweisen auf Platon und Aristoteles (Stern, Mann 278);
Bei dieser Gelegenheit wolle sie schon jetzt darauf verweisen, dass Anfragen oder Ratschläge … weder beantwortet noch berücksichtigt werden dürften (Bieler, Mädchenkrieg 296);
Ü der blonde Menschentypus, der hier deutlicher als anderswo auf die normannische Epoche der Insel verweist (Fest, Im Gegenlicht 80).
3. [verweisen (2)]
a) veranlassen, sich an eine bestimmte andere Person oder Stelle zu wenden:
jemanden an die Sekretärin verweisen;
der Kunde wurde an den Geschäftsführer verwiesen;
Herr Paul ist sehr beschäftigt. Er verwies mich an das mexikanische Konsulat (Seghers, Transit 198);
b) (Rechtssprache) übergeben, überweisen:
einen Rechtsfall an die zuständige Instanz verweisen;
Davon anerkannte das Gericht 3,5 Millionen Franken; die übrigen Forderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen (NZZ 21. 12. 86, 7).
4. [verweisen (2)]
a) jemandem den weiteren Aufenthalt, das Verbleiben an einem bestimmten Ort verbieten; ↑ "hinausweisen" (1):
jemanden des Landes verweisen;
er wurde aus dem Saal, von der Schule verwiesen;
der Spieler wurde nach einer Tätlichkeit des Platzes/vom Platz verwiesen (Ballspiele; bekam einen Platzverweis);
Die Maßnahme des Kollegen Dorn, den Kollegen Bröse von seiner Arbeitsstelle zu verweisen, war ungesetzlich (Brot und Salz 207);
b) auffordern, anweisen, sich an einen bestimmten Ort zu begeben:
einen Schüler in die Ecke verweisen;
So kanzelte er denn die fremdstämmigen Nachrichtenleute ab und verwies sie in die hintersten Reihen (Kirst, 08/15, 525);
Der Mann … war hierher verwiesen worden, seine Familie sollte folgen (Loest, Pistole 251);
Ü … dass ein Dichter, je bedeutender er ist, umso nachdrücklicher in die ihm gebührende Zone der Fantasie verwiesen wird (Thieß, Reich 130).
5. in den Wendungen jemanden auf die Plätze verweisen (↑ "Platz" [7]);
jemanden auf den zweiten, dritten usw. Platz verweisen (↑ "Platz" [7]).
6. [verweisen (2)] (veraltend) zu einem bestimmten Verhalten auffordern:
jemanden zur Ruhe, zur Ordnung verweisen.