Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verweigern
ver|wei|gern :1. a) (etwas von jemandem Gefordertes, Erwartetes o. Ä.) nicht gewähren, geben, ausführen; ↑ "ablehnen" (5):
jemandem die Erlaubnis, die Einreise, eine Hilfeleistung verweigern;
jemandem ein Visum verweigern;
der Schiedsrichter hatte der Mannschaft einen Elfmeter verweigert;
man hat ihm verweigert, das Haus zu betreten;
Annahme verweigert (Vermerk auf zurückgehenden Postsendungen);
der Patient verweigert weiterhin die Nahrung[saufnahme];
den Gehorsam verweigern;
den Befehl verweigern ([von Soldaten] sich einem Befehl widersetzen);
er hat den Wehrdienst verweigert;
Fortan verweigerte er dem Staat überhaupt die Gefolgschaft (Freie Presse 15. 2. 90, 7);
Wenn Sie nicht bereuen, muss ich Ihnen die Absolution verweigern (Bieler, Mädchenkrieg 263);
Manche Leute verweigerten die Antwort, wenn man sie fragte (H. Gerlach, Demission 76);
Blumhagen erhielt überraschend eine Einberufung zu Übungen in der Volksarmee, verweigerte und wurde … verurteilt (Spiegel 45, 1982, 64);
b) sich ↑ "verschließen" (2 b), unzugänglich zeigen für etwas:
Jugendliche rebellieren, indem sie sich verweigern (die Forderungen, Erwartungen o. Ä. der Gesellschaft mit voller Absicht nicht erfüllen, sich ihnen verschließen);
ein kleiner, schweigender Rest … verweigerte sich der Mitteilung (Sieburg, Blick 155);
Brown … hat sich immer dem Kommerz verweigert (Praunheim, Sex 308);
Seit Anfang 1985 verweigert sie sich dem Mann (verweigert sie den Geschlechtsverkehr mit dem Mann), vor dem sie sich ekelt (Spiegel 50, 1995, 92).
2. (Reiten) (von Pferden) vor einem Hindernis scheuen und es nicht nehmen:
ihr Pferd verweigerte mehrmals, verweigerte am Wassergraben, vor den Schranken.
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