Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verwehren
ver|weh|ren [mittelhochdeutsch verwern, althochdeutsch firwerian]:1. jemandem etwas nicht zu tun erlauben; verweigern:
jemandem den Zutritt [zu etwas], die Benutzung von etwas verwehren;
man verwehrte ihm, das Haus zu betreten;
Ü ein hoher Baum verwehrt uns den Ausblick, die Sicht (behindert den Ausblick, die Sicht);
Zunächst verwehrte der Vater dem jungen Michael den Wunschberuf Maurer (natur 6, 1994, 80);
Speer versuchte noch, sie auf die im Zimmer stehende Couch zu drängen, aber auch das verwehrte sie ihm (Prodöhl, Tod 63);
… hatte man es keinem Angeklagten verwehren können, vor aller Öffentlichkeit den Beweis für seine Unschuld anzutreten (Mostar, Unschuldig 5);
(gehoben:) Ich musste dabei an Zimmer elf vorüber, aber ich verwehrte es mir, stehen zu bleiben und auf ein Geräusch zu lauschen (Fallada, Herr 31);
So kann ich mir denn nicht verwehren, … mancherlei Gedanken nachzuhängen (geh.; NJW 19, 1984, 1084).
2. in der Wendung sich gegen etwas verwehren (österreichisch; sich gegen etwas verwahren).
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