Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verwaltungsmäßig
ver|wạl|tungs|mä|ßig :die ↑ "Verwaltung" (1) betreffend:
bis hin zur verwaltungsmäßigen Abwicklung der Beratungsaufträge (SZ 1. 3. 86, 108).
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