Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verwaltungsintern
ver|wạl|tungs|in|tern :innerhalb der ↑ "Verwaltung" (3) sich vollziehend, handelnd usw.:
eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe;
Der Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der einheitlichen Ermessensausübung dient die verwaltungsinterne Recht- und Zweckmäßigkeitskontrolle (Fraenkel, Staat 348).
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