Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Verwaltung
Ver|wạl|tung, die; -, -en:1. das Verwalten, Verwaltetwerden; ↑ "Regie" (2):
in eigener, staatlicher Verwaltung sein;
mit der Verwaltung von etwas betraut sein;
unter staatlicher Verwaltung stehen;
Die Verwaltung der sozialpolitischen Einrichtungen geschieht entweder durch … (Fraenkel, Staat 310);
Mit dem Ausbau des Schulwesens und der Verwaltung all der Berge gespeicherten Wissens wird … die ständige Erweiterung unumgänglich (Gruhl, Planet 155).
2. a) verwaltende Stelle (eines Unternehmens o. Ä.); Verwaltungsbehörde:
sie arbeitet in der Verwaltung der Firma;
b) Räumlichkeiten, Gebäude der Verwaltung (2 a):
die Verwaltung befindet sich im Seitenflügel des Gebäudes;
Im nördlichen Flügel war die chirurgische Abteilung, in der Mitte die Verwaltung mit Röntgenzimmern (Böll, Adam 29).
3. Verwaltungsapparat in seiner Gesamtheit:
die öffentliche, staatliche Verwaltung;
in England …, dem Land, in dem seit Generationen Justiz und Verwaltung auf das Engste miteinander verflochten sind (Fraenkel, Staat 119);
Der Gesetzgeber muss daher der Verwaltung, soll sie ihren Aufgaben gerecht werden können, das erforderliche Maß an Ermessensfreiheit einräumen (Fraenkel, Staat 348).
Ver|wạl|tung, die; -, -en:1.
in eigener, staatlicher Verwaltung sein;
mit der Verwaltung von etwas betraut sein;
unter staatlicher Verwaltung stehen;
Die Verwaltung der sozialpolitischen Einrichtungen geschieht entweder durch … (Fraenkel, Staat 310);
Mit dem Ausbau des Schulwesens und der Verwaltung all der Berge gespeicherten Wissens wird … die ständige Erweiterung unumgänglich (Gruhl, Planet 155).
2. a) verwaltende Stelle (eines Unternehmens o. Ä.); Verwaltungsbehörde:
sie arbeitet in der Verwaltung der Firma;
b) Räumlichkeiten, Gebäude der Verwaltung (2 a):
die Verwaltung befindet sich im Seitenflügel des Gebäudes;
Im nördlichen Flügel war die chirurgische Abteilung, in der Mitte die Verwaltung mit Röntgenzimmern (Böll, Adam 29).
3. Verwaltungsapparat in seiner Gesamtheit:
die öffentliche, staatliche Verwaltung;
in England …, dem Land, in dem seit Generationen Justiz und Verwaltung auf das Engste miteinander verflochten sind (Fraenkel, Staat 119);
Der Gesetzgeber muss daher der Verwaltung, soll sie ihren Aufgaben gerecht werden können, das erforderliche Maß an Ermessensfreiheit einräumen (Fraenkel, Staat 348).