Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Verwahrung
Ver|wah|rung, die; -, -en:1. das ↑ {{link}}Verwahren{{/link}} (1); das Verwahrtwerden:
etwas in Verwahrung nehmen, haben;
Verließ ich Castellamare, gab ich den Mantel immer Berard in Verwahrung (Stern, Mann 94).
2. (Rechtssprache) zwangsweise Unterbringung einer Person an einem bestimmten Ort, wo sie unter Kontrolle ist:
Bin nach 12 Jahren wieder in Verwahrung (Oxmox 9, 1984, 101);
schließlich wurde, eines Bagatellfalles wegen, vom Gericht die Verwahrung ausgesprochen (Ziegler, Konsequenz 37).
3. das Sichverwahren (↑ "verwahren" [2]); Einspruch, Protest:
Alle Schweigeminuten und Anstecknadeln, alle heiligen Verwahrungen und Sondersitzungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass … (Augstein, Spiegelungen 101);
Die Turnerschaft hat gegen die Verletzung des deutschen Geistes bereits Verwahrung eingelegt (Musil, Mann 550).
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