Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verwahren
ver|wah|ren [spätmittelhochdeutsch verwarn]:1. a) sicher, sorgfältig aufbewahren:
etwas im Schreibtisch, hinter Glas verwahren;
Schmuck im Tresor verwahren;
die Dokumente müssen sorgfältig verwahrt werden;
In den Kellergewölben haben die Mönche bis gegen Ende des vergangenen Jahrhunderts ihre Toten verwahrt (Fest, Im Gegenlicht 141);
In die Verbotsfrist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist (Rechtssprache; zwangsweise untergebracht war; Straßenverkehrsrecht, StGB 254);
b) (landschaftlich) für eine Weile, für einen späteren Zeitpunkt aufheben:
sie wollte die Kekse für den Nachmittag verwahren;
ich habe dir den Pudding verwahrt;
Das (= ein Herbarium) kann man sich immer mal wieder ankucken. Ich hab mir das verwahrt (Kempowski, Immer 145);
c) (veraltet) jemanden gefangen halten;
d) (gehoben veraltet) ↑ "sichern" (1 a).
2. (gehoben) mit Nachdruck gegen etwas protestieren; etwas energisch zurückweisen:
sich gegen eine Anschuldigung, Verdächtigung, ein Ansinnen verwahren;
Ich verwahre mich gegen die gefährliche Meinung, dass Demokratie etwas sei, was sich nicht verwandeln kann (Frisch, Stiller 293).
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