Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
[V]
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
verwahren
ver|wah|ren [spätmittelhochdeutsch verwarn]:1. a) sicher, sorgfältig aufbewahren:
etwas im Schreibtisch, hinter Glas verwahren;
Schmuck im Tresor verwahren;
die Dokumente müssen sorgfältig verwahrt werden;
In den Kellergewölben haben die Mönche bis gegen Ende des vergangenen Jahrhunderts ihre Toten verwahrt (Fest, Im Gegenlicht 141);
In die Verbotsfrist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist (Rechtssprache; zwangsweise untergebracht war; Straßenverkehrsrecht, StGB 254);
b) (landschaftlich) für eine Weile, für einen späteren Zeitpunkt aufheben:
sie wollte die Kekse für den Nachmittag verwahren;
ich habe dir den Pudding verwahrt;
Das (= ein Herbarium) kann man sich immer mal wieder ankucken. Ich hab mir das verwahrt (Kempowski, Immer 145);
c) (veraltet) jemanden gefangen halten;
d) (gehoben veraltet) ↑ "sichern" (1 a).
2. (gehoben) mit Nachdruck gegen etwas protestieren; etwas energisch zurückweisen:
sich gegen eine Anschuldigung, Verdächtigung, ein Ansinnen verwahren;
Ich verwahre mich gegen die gefährliche Meinung, dass Demokratie etwas sei, was sich nicht verwandeln kann (Frisch, Stiller 293).
ver|wah|ren
etwas im Schreibtisch, hinter Glas verwahren;
Schmuck im Tresor verwahren;
die Dokumente müssen sorgfältig verwahrt werden;
In den Kellergewölben haben die Mönche bis gegen Ende des vergangenen Jahrhunderts ihre Toten verwahrt (Fest, Im Gegenlicht 141);
In die Verbotsfrist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist (Rechtssprache; zwangsweise untergebracht war; Straßenverkehrsrecht, StGB 254);
b) (landschaftlich) für eine Weile, für einen späteren Zeitpunkt aufheben:
sie wollte die Kekse für den Nachmittag verwahren;
ich habe dir den Pudding verwahrt;
Das (= ein Herbarium) kann man sich immer mal wieder ankucken. Ich hab mir das verwahrt (Kempowski, Immer 145);
c) (veraltet) jemanden gefangen halten;
d) (gehoben veraltet) ↑ "sichern" (1 a).
2.
sich gegen eine Anschuldigung, Verdächtigung, ein Ansinnen verwahren;
Ich verwahre mich gegen die gefährliche Meinung, dass Demokratie etwas sei, was sich nicht verwandeln kann (Frisch, Stiller 293).