Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verurteilen
ver|ụr|tei|len [mittelhochdeutsch verurteilen]:1. durch Gerichtsbeschluss mit einer bestimmten Strafe belegen:
jemanden zu einer Haftstrafe, zu 4 Monaten [Gefängnis] verurteilen;
sie wurde zum Tode verurteilt;
die Angeklagte ist rechtskräftig verurteilt worden;
Ü er war zum Schweigen verurteilt (musste schweigen);
etwas ist zur Bedeutungslosigkeit verurteilt (kann sich nicht entfalten);
Hartung wurde zur Zahlung von 200 Rupien verurteilt (Grzimek, Serengeti 56);
Kosovo … Aber eine militärische Lösung ist zum Scheitern verurteilt (musste zwangsläufig misslingen; Woche 3. 7. 98, 17);
Die Welt der Märchen und Mythen ist zum Untergang verurteilt (muss untergehen; Jens, Mann 130);
20 000 Werktätige Kanadas erleiden jährlich Arbeitsunfälle, die sie zu ständiger Erwerbsunfähigkeit verurteilen (NNN 9. 4. 81, 2).
2. jemanden, etwas sehr kritisch beurteilen, vollständig ablehnen:
ein Verhalten, eine Tat aufs Schärfste verurteilen;
Während Frau Sellmann und Tante Marketa diesen Schritt verurteilten … (Bieler, Mädchenkrieg 275);
in einem Zustand …, den man aber nicht als krankhaft verurteilen kann (Freud, Unbehagen 92).
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