Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
vertraglich
ver|trag|lich :durch Vertrag erfolgend; in einem Vertrag [festgelegt, geregelt]:
eine vertragliche Vereinbarung;
etwas vertraglich regeln, festlegen, zusichern;
vertraglich zu etwas verpflichtet, vertraglich gebunden sein;
Die plötzliche Annullierung der Jugoslawien vertraglich zugesagten Kredite … (Dönhoff, Ära 166).
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