Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Vertrag
Ver|trag, der; -[e]s, Verträge [spätmittelhochdeutsch (mitteldeutsch) vertraht, rückgebildet aus mittelhochdeutsch vertragen = übereinkommen]:a) [schriftliche] rechtsgültige Abmachung zwischen zwei oder mehreren Partnern; Kontrakt:
ein langfristiger, befristeter, fester, mehrjähriger Vertrag;
ein leoninischer Vertrag (Rechtssprache; Vertrag, bei dem einer der Partner allen Nutzen allein hat; leoninisch = zum Löwen gehörend; nach einer Fabel Äsops);
ein Vertrag auf drei Jahre, über Arbeitsbedingungen, zwischen mehreren Partnern;
die Verträge treten, sind in Kraft;
einen Vertrag mit jemandem [ab]schließen, machen;
einen Vertrag brechen, lösen, erfüllen, verlängern;
laut Vertrag;
an einen Vertrag gebunden sein;
auf einem Vertrag bestehen;
jemanden aus seinem Vertrag entlassen;
einen Künstler unter Vertrag nehmen (Jargon; mit ihm einen Arbeits-, Produktionsvertrag o. Ä. schließen);
einen Schauspieler unter Vertrag haben (Jargon; ihn vertraglich an sich gebunden haben);
die Sängerin steht, ist bei einer Plattenfirma unter Vertrag (Jargon; hat einen Vertrag mit einer Plattenfirma);
von einem Vertrag zurücktreten;
sein Vertrag war perfekt, er wird binnen kurzem als Chefingenieur dorthin übersiedeln (Feuchtwanger, Erfolg 765);
Am Ende dieser Saison läuft sein Vertrag aus (Kicker 82, 1981, 28);
b) Schriftstück, in dem ein Vertrag (a) niedergelegt ist:
einen Vertrag unterzeichnen, unterschreiben, ratifizieren;
Lu, setz doch bitte schon den Vertrag auf (Sebastian, Krankenhaus 62).
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